VERWALTUNGSRECHT

Das Verwaltungsrecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts und regelt insbesondere die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern sowie auch die Rechte und Pflichten der Organe öffentlicher Verwaltung untereinander.


Neben dem allgemeinen Verwaltungsrecht, das die Grundlagen und Grundsätze der Verwaltung und Ihrer Tätigkeiten festlegt, regelt das besondere Verwaltungsrecht die speziellen Bereiche des Verwaltungsrechts.


Aufgrund langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts können wir Sie kompetent und zuverlässig beraten und vertreten.



Das Verwaltungsrecht umfasst:

>    Kommunalrecht

>    Öffentliches Baurecht

>    Immissionsschutzrecht

>    Gewerberecht

>    Gaststättenrecht

>    Wasserrecht

>    Schul- und Hochschulrecht

>    Beamtenrecht

>    Polizei- und Ordnungsrecht

Schwerpunktmäßig beraten und vertreten wir Städte und Gemeinden