VERTRAGSRECHT

Die deutsche Rechtsordnung geht von dem Grundsatz der Vertragsfreiheit aus. Das bedeutet, das in unterschiedlichen Fällen schuldrechtliche Verträge geschlossen werden können. Dies umfasst beispielsweise:

- Kaufen eines PKWs

- Kauf eines Gebrauchtfahrzeuges

- Kauf und Verkauf von Immobilien

- Kauf und Verkauf von Rechten


Und damit verbunden die Sachmängelhaftung, Widerrufsrechte (beispielsweise beim Internetkauf) oder das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


Wir bieten ihnen hier kompetente Beratung und Vertretung in allen vertragsrechtlichen Bereichen an und stehen zu ihrer Seite.


Die Problematiken sind umfangreich, unter anderem:

>   Widerrufsrechte

>    Sachmängel

>    Internetkäufe