Wir sind Mitglied im Arbeitskreis des Deutschen Anwaltsvereins für Verkehrsrecht.
Die wesentlichen Rechtsvorschriften im Bereich des Verkehrsrechts sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV).
Im Rahmen des Verkehrsrechts beraten und vertreten wir Sie hauptsächlich im Bereich des Verkehrszivilrechts.
Nach einem Verkehrsunfall stehen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche (wie u. a. Schadensersatz und Schmerzensgeld) gerne zur Seite.
Darüber hinaus werden wir für Sie auch im Bereich des verwaltungsrechtlichen Verfahrens über die Wiedererteilung oder die Entziehung der Fahrerlaubnis gerne tätig.
Die Problematiken sind umfangreich, unter anderem:
> Verkehrszivilrecht
insbesondere das
Verkehrshaftungsrecht und
das Verkehrsvertragsrecht
> Verkehrsstrafrecht
> Ordnungswidrichkeitsrecht
> Recht der Fahrerlaubnis
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