MIETRECHT

Im Bereich des Mietrechts ist zwischen dem Wohnraummietrecht und dem Gewerbemietrecht zu unterscheiden. Das Wohnraummietrecht befasst sich mit der Vermietung von Räumen, die zum Schlafen, Essen, Kochen und sonstiger privater Nutzung dienen. Durch zahlreiche Bestimmungen der Sozialgesetzgebung und dem damit verbundenen starken Schutz des Mieters wurde es zu einer eigenständigen Materie.


Unter Gewerbemietrecht versteht man einen Mietvertrag oder Pachtvertrag über Räume oder ein Grundstück zur Ausübung eines Gewerbes oder einer selbständigen Tätigkeit.


Die Problematiken sind umfangreich, unter anderem:

>    Abschluß eines

      Mietvertrags

>    Mieterhöhungsverlangen

>    Klage auf Zustimmung zur

      Mieterhöhung

>    Einforderung rückständiger

       Miete

>    Betriebskosten- und

      Nebenkostenabrechnung

>    Streit um Schönheits                reparaturen

>    Streit um Instandhaltung

>    Mängelrechtsstreitigkeiten

  Beendigung des

      Mietvertrages