Im Bereich des Mietrechts ist zwischen dem Wohnraummietrecht und dem Gewerbemietrecht zu unterscheiden. Das Wohnraummietrecht befasst sich mit der Vermietung von Räumen, die zum Schlafen, Essen, Kochen und sonstiger privater Nutzung dienen. Durch zahlreiche Bestimmungen der Sozialgesetzgebung und dem damit verbundenen starken Schutz des Mieters wurde es zu einer eigenständigen Materie.
Unter Gewerbemietrecht versteht man einen Mietvertrag oder Pachtvertrag über Räume oder ein Grundstück zur Ausübung eines Gewerbes oder einer selbständigen Tätigkeit.
Die Problematiken sind umfangreich, unter anderem:
> Abschluß eines
Mietvertrags
> Mieterhöhungsverlangen
> Klage auf Zustimmung zur
Mieterhöhung
> Einforderung rückständiger
Miete
> Betriebskosten- und
Nebenkostenabrechnung
> Streit um Schönheits reparaturen
> Streit um Instandhaltung
> Mängelrechtsstreitigkeiten
> Beendigung des
Mietvertrages
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