Oft erlebt man das Erbrecht – und alles was auch vorher damit zu tun hat nur „passiv“.


Ein Angehöriger erkrankt ohne Vorankündigung, kommt ins Krankenhaus, muss gepflegt oder betreut werden. Wer trägt die Kosten, hat irgendjemand an eine Vorsorgevollmacht, eine Pflegevollmacht, vielleicht gar an ein Testament gedacht ?


Hier fallen erhebliche Kosten und Mühen an, welche nicht notwendig werden, wenn rechtzeitig vorher entsprechende Vorkehrungen rechtssicher und klar getroffen wurden.


Wir helfen ihnen auch gerne bei diesem unangenehmen Thema weiter.

Vielleicht haben sie auch Vorgaben von ihrem Steuerberater bekommen, Vermögen schon vor dem Todesfall weiterzugeben – wir setzen diese gerne um.


Ihr Ansprechpartner für erbrechtliche Fragen:


Michael Negendanck Rechtsanwalt

Das Erbrecht umfasst u.a.:

>    Vermögensrechte und

      Vermögenspflichten

>    Erbvertrag

>    Testament

>    Vermächtnis