Das Bau- und Architektenrecht umfasst alle Bereiche des Bauens vom Vertragsschluss bis zur Bauabnahme und danach die Gewährleistung und Haftung.
Es beschäftigt sich mit den unterschiedlichen Rechtsbeziehungen, auf der einen Seite Bauherr zum Architekten / Bauingenieur zum zweiten Architekt / Bauingenieur zu den Bauhandwerkern und als dritte Seite Bauherr zu den Bauhandwerkern.
Besonders wichtig sind Fragen der Vertragsgestaltung, die Regelungen der VOB und der HOAI, sowie alle Haftungsfragen. Wir unterstützen Architekten / Ingenieure und deren Haftpflichtversicherer bei der Abwehr ungerechtfertigt erhobener Ansprüche, sowie Auftraggeber bei der Vertragsgestaltung, bei rechtlichen Fragen, die während der Bauphase auftreten und bei der Durchsetzung berechtigter Schadenersatzansprüche.
Ebenso unterstützen wir Bauhandwerker bei der Durchsetzung von Forderung und aller mit dem Bauauftrag zusammenhängenden Fragen. Gerne werden wir auch für Auftraggeber bei Prüfung der Vertragsgestaltung tätig.
Im Rahmen eines Bauvorhabens entstehen auch Schadensersatz-ansprüche des Bauherrn. Gerne sind wir behilflich diese effektiv und kostenbewusst durchzusetzen.
Ihre Ansprechpartner für bau- und architektenrechtliche Fragen ist:
Michael Negendanck Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Beratungs- und Vertretungsschwerpunkte bilden folgende Bereiche:
> Bauvertragsrecht
> VOB
> HOAI
Honorarordnung für
Architekten und Ingenieure
> Bauträgerrecht
> Öffentliches und privates
Baurecht
> Handwerkerrecht
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