MICHAEL NEGENDANCK
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Nürnberg hat Herrn Rechtsanwalt Michael Negendanck die Befugnis verliehen, die Bezeichnung „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“ zu führen. Voraussetzung für die Verleihung war, dass Herr Rechtsanwalt Negendanck besondere theoretische und besondere praktische Erfahrungen nachweisen musste. Besondere theorethische und besondere praktische Erfahrungen liegen dann vor, wenn sie auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf ermittelt wird. Dazu gehört das Bauvertragsrecht, Recht der Architekten und Ingenieure, Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen, Grundzüge des öffentlichen Baurechts sowie Besonderheiten der Prozess- und Verfahrensführung ( § 14 e FAO)
Gerne beraten wir auch Mitglieder des VDI in persönlichen berufsbezogenen Fragen.
VDI – Beratungsrechtsschutz
Tätigkeitsschwerpunkte
Medizinrecht, Verkehrsrecht, Allgemeines Zivilrecht
Vertragsrecht, Erbrecht
Studium
Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und der Universität Regensburg
Referendariat
Referendariat im OLG-Bezirk Nürnberg
Seit Dezember 2007
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Hobbys
Traditionelles Bogenschiessen, Webergrill, Dutch Oven
© Alle Rechte vorbehalten