Mietrecht
Im Bereich des Mietrechts ist zwischen dem Wohnraummietrecht und dem Gewerbemietrecht zu unterscheiden. Das Wohnraummietrecht befasst sich mit der Vermietung von Räumen, die zum Schlafen, Essen, Kochen und sonstiger privater Nutzung dienen. Durch zahlreiche Bestimmungen der Sozialgesetzgebung und dem damit verbundenen starken Schutz des Mieters wurde es zu einer eigenständigen Materie.
Unter Gewerbemietrecht versteht man einen Mietvertrag oder Pachtvertrag über Räume oder ein Grundstück zur Ausübung eines Gewerbes oder einer selbständigen Tätigkeit.
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