Medizinrecht
Wir sind Mitglied im Arbeitskreis des Deutschen Anwaltsvereins für Medizinrecht.
Das Rechtsgebiet „Medizinrecht" ist sehr weit gefasst. Insbesondere wird das Verhältnis zwischen Arzt und Patient im Rahmen der medizinischen Heilbehandlung geregelt.
Dabei spielen sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Haftungsfragen eine große Rolle. Ebenso können Fragen des öffentlichen Rechts betroffen sein.
Ein Großteil unserer bisherigen Mandate umfasst das Arzthaftungsrecht, wobei wir vorwiegend die Interessen der Ärzte vertreten konnten.
Ihr Ansprechpartner in medizinrechtlichen Fällen:
Rechtsanwalt Michael Negendanck